RECHTSANWALTSKANZLEI SCHOLTEN
Wir sind für Sie da !

VORBEREITUNG UNSERES BERATUNGSTERMINS

I. Gemeinsamen Termin vereinbaren und Fristen beachten

Am Besten vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 02131 - 7609 7609 oder an unserem Empfang und schildern kurz, um was es geht. Sollten Ihnen Fristen gesetzt worden sein - vor allem von Gerichten und Behörden - dann ist schnelles Handeln geboten. Eine verschuldete Fristversäumung kann im schlimmsten Falle ohne Weiteres zum Unterliegen in einer Rechtsstreitigkeit führen.

II. Fakten und Dokumente zusammenstellen

Zur Vorbereitung auf den Termin und damit Sie im Gespräch nicht gegebenenfalls etwas vergessen, was Ihnen wichtig erscheint, notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. 

Notieren Sie sich die Ereignisse mit Datum oder zumindest ungefährem Zeitpunkt. Wann ist was passiert, zu welchem Zeitpunkt und wie haben Sie darauf reagiert etc. 

Bringen Sie alle für Sie relevanten Unterlagen mit, wie z.B. bisherige Korrespondenz (Briefe am besten mit Briefumschlag wegen des Absendedatums bzw. Fristenlaufs; E-Mails; SMS; WhatsApp-Nachrichten; Bilder etc.), aber auch Verträge oder eigene Gesprächsnotizen. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenige Unterlagen mit und wir können dann entscheiden, welche davon wichtig sind.

Erstellen Sie eine Liste mit gegebenenfalls vorhandenen Zeugen, die bei Vorfällen, entscheidenden Ereignissen oder Gesprächen dabei waren; im Idealfall mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.

III. Erwartungen und Ihre Ziele

Machen Sie sich im Vorfeld schon konkrete Gedanken darüber, was Sie in Ihrer Angelegenheit am Ende erreichen möchten und Sie von uns erwarten, so dass wir Ihnen sagen können, ob und wie es uns möglich sein wird, Ihnen zu helfen. Etwas unternehmen kann man fast immer.

IV. Rechtsschutzversicherung; Kosten

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, bringen Sie am Besten Ihren Vertrag nebst den Allgemeinen Rechtschutz-Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) mit und wir erledigen dann die Deckungsanfrage und alles Weitere für Sie. Alternativ können Sie sich auch bereits von Ihrer Versicherung eine Schadennummer geben lassen, um im Vorfeld Klarheit darüber zu haben, ob Ihre Versicherung unser Rechtsanwaltshonorar übernimmt.

Soweit Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder diese Ihren Fall nicht abdeckt, scheuen Sie aber dennoch nicht vor einem ersten Beratungsgespräch, da dieses bei Verbrauchern EUR 190,00 netto nicht übersteigt.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 
 
 
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